Wahlrecht

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Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern, heisst es. Und nie scheint dieses Bonmot so wahr, wie wenn es um die wenn es um die US-Wahlen geht. Denn seit Donald Trump in diesem Zirkus mitmischt, passiert so viel, dass man kaum mithalten kann. Derweil werden in etlichen Staaten die Stimmen bereits abgegeben. Aus dem Bundessstaat Georgia erreichen uns Bilder von langen Schlangen vor den Wahllokalen. Einige mussten bis zu elf Stunden warten, bis sie endlich ihre Stimme abgeben konnten. Bereits bei den Primaries war es zu langen Schlangen gekommen. Schwarze WählerInnen mussten allerdings im Schnitt 50 Minuten länger warten als weisse, um ihre Stimme abgeben zu können. Die langen Schlangen sind nicht Schlamperei, sondern Methode.  

In einer Demokratie – so sollte man meinen – ist das Ziel, dass sich möglichst viele Menschen beteiligen. Darum sollen die Hürden möglichst gering sein. Doch dieses Ziel teilen längst nicht alle. Seit Jahrzehnten und nicht erst seit Trump wird in den USA versucht, es insbesondere armen und schwarzen Menschen zu erschweren, ihr Wahlrecht auszuüben. Lange Schlangen sind dabei nur ein Mittel von vielen. 

Die Geschichte geht weit zurück. Nach dem Bürgerkrieg und dem Ende der Sklaverei erhielten Schwarze zwar theoretisch die gleichen Rechte. Doch längst nicht alle wollten sie diesen auch gewähren. Viele Staaten haben damals das Wahlrecht für Straftäter eingeschränkt, bei gewissen gilt dies auch heute noch ein Leben lang. Das trifft Arme und Schwarze überproportional, da sie – weil die Justiz ein Rassismus- und Klassenpro­blem hat – in den Gefängnissen übervertreten sind. In den Südstaaten wurden nach dem Bürgerkrieg die sogenannten Jim Crow Laws erlassen, die eine Segregation von schwarzer und weisser Bevölkerung vorsahen. Darin waren auch Bestimmungen zur Einschränkung des Wahlrechts enthalten. Zum Beispiel gab es eine Poll Tax, eine Wahlsteuer, die sich Arme und Schwarze nicht leisten konnten. Zudem wurden Sprach- und Wissensprüfungen vorausgesetzt. Da etliche Staaten den Schwarzen auch die Bildung verboten hatten, waren diese Tests eine unüberwindbare Hürde. Weisse, die den Test nicht bestanden hatten, durften hingegen dennoch wählen. All dies wurde 1965 durch den Voting Rights Act aufgehoben.   Ebenfalls sichergestellt wurde mit dem Voting Rights Act, dass auch schwarze Frauen das Wahlrecht erhalten. Zwar hatten die Frauen in den USA seit 1920 das Stimmrecht. Allerdings galt dieses Recht für viele schwarze Frauen nicht. 

Ebenfalls ein beliebtes Mittel: das sogennante Gerrymandering. In den USA sind in vielen Staaten die Legislativen oder Exekutiven zuständig für das Ziehen der Wahlkreise. Diese werden alle zehn Jahre neu festgelegt. Die Grenzen werden aber teilweise parteiisch gezogen. Der Think Tank Center for American Progress zeigte auf, dass dies im Extremfall dazu führen kann, dass eine Partei zwar die Mehrheit der Stimmen erringt, aber weniger Sitze im Parlament macht. Besonders stark ist das Gerrymandering in Michigan, Wisconsin, Pennsylvania und North Carolina. 

Der Voting Rights Act führte zu grossen Fortschritten. Doch 2013 wurde ein Teil davon zunichte gemacht durch einen knappen Entscheid des Obersten Gerichtshofs. Darin ging es um eine Bestimmung, wonach jene Staaten mit einer unrühmlichen Vergangenheit ihr Wahlrecht nicht ohne Zustimmung des Bundes ändern dürfen. Bereits vor dem Gerichtsentscheid haben eine Reihe von Staaten zusätzliche Restriktionen im Wahlrecht eingeführt. Zum Beispiel die Vo­raussetzung, dass ein amtlicher Ausweis mit Foto für eine Stimmabgabe nötig ist. Arme verfügen oft weder über einen Pass noch über einen Führerausweis. Der Entscheid des Obersten Gerichtshofs beschleunigte diese Tendenz massiv. Gleichzeitig wurden seit dem Voting Rights Act über 1600 Wahllokale geschlossen, natürlich überproportional oft in städtischen, ärmeren und mehrheitlich von Schwarzen bewohnten Quartieren. Die langen Schlangen in Georgia lassen grüssen.

Trump kann also auf Bestehendem aufbauen, aber begnügt sich damit natürlich nicht. Der Journalist Ari Bermann listet in einem Artikel für die Zeitschrift Mother Jones 29 Massnahmen zur Einschränkung und Einschüchterung der WählerInnen auf, auf die Trump setzt. Einige Beispiele: Die Trump-Kampagne hat in mehreren Staaten Klagen gegen den Versand der Briefwahlunterlagen eingereicht. Dabei handelt es sich um Formulare, um die Wahlzettel zu erhalten. In Iowa hat ein Richter der Klage Recht gegeben. 150 000 bereits verschickte Formulare – mehrheitlich in demokratischen Bezirken – wurden für ungültig erklärt. Die WählerInnen mussten also noch einmal die Formulare bestellen. In sechs (republikanischen) Staaten wie beispielsweise Texas wird man nur mit Begründung überhaupt zur Briefwahl zugelassen. In Ohio wurden die Abgabestellen (Briefkästen) für die Briefwahl massiv eingeschränkt. Im Extremfall muss man mit bis zu 90 Minuten Fahrtzeit rechnen,  nur um sein Couvert einzuwerfen. In acht Staaten braucht es einen Zeugen für die Briefwahl. Trump hat angekündigt, dass er 50 000 freiwillige WahlbeobachterInnen rekrutieren wolle, die an den Urnen sicherstellen sollen, dass nicht betrogen wird. Hier wird befürchtet, dass diese in erster Linie unliebsame WählerInnen einschüchtern sollen. Zudem wurden beispielsweise in Ohio WählerInnen von den Wahllisten (in den USA muss man sich registrieren, um wählen zu können) gestrichen, weil sie nicht an den letzten Wahlen teilgenommen haben. Wer also rausfliegt, muss sich neu registrieren lassen. Trump versucht auch immer, Zweifel an der Sicherheit der Wahlen zu sehen, in dem er die Missbrauchs- und Betrugsgefahr von Briefwahlen massiv übertreibt. 

Im Jahr 2000 entschied der Oberste Gerichtshof im Fall Bush v. Gore, dass Florida keine Nachzählungen mehr machen durfte. Damit wurde George W. Bush zum Präsidenten, ohne dass ganz klar war, dass er wirklich die Mehrheit der Stimmen in Florida erzielt hatte. Eine Nachzählung hatte ergeben, dass Fehler in der Auszählung gemacht wurden. Trump erhofft sich eine Neuauflage, wie er in der Debatte mit Biden ausführte. Auch deshalb wird die Bestätigung der Richterkandidatin Amy Coney Barrett so beschleunigt. Auf die Frage, ob Coney Barrett Einschüchterung von WählerInnen verurteilt, antwortete sie ausweichend. Ebenso auf die Frage, ob ein Präsident die Wahlen verschieben könne. 

Die Hoffnung – und die Umfragen verheissen dies auch – ist, dass Biden so deutlich gewinnt, dass alle Gerichtsfälle obsolet werden. Vor vier Jahren lagen die Umfragen falsch, doch dieses Mal ist der Unterschied viel deutlicher. Für die Demokratie und die WählerInnen ist es zu hoffen, dass sie diesmal stimmen.