Keine Überraschung

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Die grosse Überraschung blieb aus. Die Umfragen hatten bei allen eidgenössischen Vorlagen klare Resultate vorhergesehen. Unklar blieb einzig, ob die rekordhohe Stimmbeteiligung – es war die vierthöchste Stimmbeteiligung seit 1971 – einen Unterschied machen würde. Das Covid-19-Gesetz mobilisierte offensichtlich Leute an die Urne, die sonst nur selten abstimmen. Das Resultat war dann aber nicht aussergewöhnlich. Das Covid-19-Gesetz wurde mit 62 Prozent angenommen. Nur zwei Kantone – Schwyz und Appenzell Innerrhoden – stimmten dagegen. Im Kanton Schwyz war das Resultat mit 51,4 Prozent Nein einigermassen knapp, im Kanton Appenzell Innerhoden mit 55,8 Prozent Nein etwas deutlicher.

 

Das Resultat wurde in den Medien und von den befürwortenden Parteien als Ja der Vernunft gedeutet. Das ist richtig, auch wenn das Ja nicht das Votum zur Vernunft jeder Massnahme oder zur Vernunft jeder Behörde ist. Sondern eine Anerkennung davon, dass Covid-19 ein reales Problem ist. Und ein reales Problem braucht auch Lösungen, seien dies die wirtschaftlichen Hilfen oder Massnahmen zum Gesundheitsschutz wie Impfungen oder Maskentragpflicht oder das Zertifikat.

 

Am Dienstag nach der Abstimmung hat der Bundesrat in einer Krisensitzung weitere Massnahmen zur Eindämmung der im Moment stark ansteigenden Fallzahlen in die Vernehmlassung geschickt. Im Vordergrund stehen sowohl eine Ausweitung der Masken- wie auch eine Ausweitung der Zertifikatspflicht und eine Verkürzung der Dauer der Gültigkeit von Tests. Der Bundesrat wurde oft kritisiert, dass er aus taktischen Gründen mit Massnahmen zugewartet habe, um das Abstimmungsresultat nicht zu gefährden. Angesichts des klaren Resultats wäre es wohl nicht drauf angekommen. Der Bundesrat hat aber auch zuvor immer mit Massnahmen zugewartet, bis der Ernst der Lage wirklich für alle ersichtlich ist. Die Überlegung dabei ist wohl, dass damit die Akzeptanz der Massnahmen steigt. Die jeweils dargebotene Überraschung könnte man sich dabei aber gerne sparen.

 

Etwas weniger deutlich als in den Umfragen war die Zustimmung zur Pflegeinitiative. 61 Prozent sagten Ja zur Pflegeinitiative, nur ein Kanton (Appenzell Innerhoden) lehnte sie ab. Das ist ein grosser Erfolg für die PflegerInnen. Dass ein gewerkschaftliches Anliegen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen klar angenommen wird, ist in der Schweiz keine Selbstverständlichkeit. Umso mehr, als die Pflege mehrheitlich ein Frauenberuf ist. Klar scheint mir auch, dass die Pflegeinitiative kaum so ein gutes Resultat gemacht hätte, wenn es keine Pandemie gegeben hätte. Aber man muss Gelegenheiten auch nutzen können. Das haben die InitiantInnen auch getan. Sie haben eine disziplinierte und klare Kampagne geführt. Die Betroffenen haben mobilisiert und wurden auch in der Kampagne ins Zentrum gestellt.

 

Ein klarer Fall war am Schluss auch die Justizinitiative. Sie wurde mit 68,1 Prozent und in allen Kantonen klar abgelehnt. Die Justizinitiative litt sicher auch darunter, dass ihr im Gegensatz zu den beiden anderen Vorlagen relativ wenig Aufmerksamkeit beschert wurde. Einige Kritikpunkte, die die Initiative aufbrachte, stiessen durchaus bei einem Teil der Bevölkerung auf offene Ohren, so verstehen nicht alle, dass Gerichte nach Parteienproporz besetzt werden, dass parteilose RichterInnen praktisch keine Chance haben. Ebenfalls immer wieder in der Kritik sind die Mandatsabgaben der RichterInnen an ihre Parteien, die auch von der GRECO, derStaatengruppe des Europarats, die sich gegen Korruption einsetzt, beanstandet werden. Letztlich konnte wohl insbesondere das vorgeschlagene Losverfahren die Mehrheit nicht überzeugen. Das Losverfahren ist demokratietheoretisch nicht uninteressant, aber schwierig zu vermitteln. Zumal das Losverfahren ja auch nur dann wirklich funktioniert, wenn sichergestellt ist, dass die Vorauswahl für den Lostopf auch wirklich fair funktioniert. Im Kanton Glarus wurde das Losverfahren im 17. Jahrhundert eingeführt. Dabei erhoffte man sich, dass die weitverbreitete Praxis des Stimmenkaufs eingedämmt wird. In der Praxis funktionierte dies allerdings nicht wie erhofft, wie Lukas Leuzinger in einem Artikel in ‹NZZ Geschichte› ausführte. Johann Heinrich Zwicky gelang es jedenfalls, zwischen 1699 und 1719 fünfmal in Folge zum Landesstatthalter gelost zu werden. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Häufung liegt bei 1 zu 32 768. Der Verdacht liegt nahe, dass jetzt statt der Wähler die Mitbewerber bestochen wurden. Das Hauptproblem der Justizinitiative lag aber wohl auch beim Hauptinitianten, dem Unternehmer Adrian Gasser. Dieser erhob während des Abstimmungskampfs immer wieder schwerwiegende Vorwürfe, die darin gipfelten, dass er die BundesrichterInnen als «Gaunersyndikat» bezeichnete. Substanzieren konnte er sie indes nicht. Das weckte bei vielen den Verdacht, dass sich Gasser vor allem gegen das Bundesgericht wehrt, weil er selber vor Bundesgericht verloren hat. Gasser meldete sich nach dem Abstimmungssonntag mit einem Video, in dem er bekannt gab, er wolle es mit der gleichen Initiative nochmals versuchen, die Stimmberechtigten hätten zuwenig Zeit gehabt, sich eine Meinung zu bilden. Es ist davon auszugehen, dass er auch beim nächsten Anlauf keinen Erfolg hat.

 

Bei den kommunalen und kantonalen Wahlen gab es für die SP ein blaues Auge und einen KO-Schlag. Ziemlich glimpflich ist die SP in den kommunalen Wahlen im Kanton Aargau davongekommen, wo sie in vielen Kleinstädten halten oder nur leichte Verluste verzeichnen musste trotz gleichzeitigem Gewinn von Grünen und GLP. Dort ist vor allem die SVP unter die Räder gekommen, was sich schon vorher abgezeichnet hat und wohl auch mit dem internen Zwist um die Corona-Politik und dem umstrittenen Präsidenten Andreas Glarner zu tun hat. Es ist wohl als Partei mit einer doch eher älteren Mitglied- und Wählerschaft auch nicht sonderlich schlau zu verkünden, dass Corona vor allem ein Pro­blem von Menschen über 60 und daher nicht für alle anderen sei, wie dies Nationalrätin Martina Bircher in der ‹Arena› tat.

 

Im Kanton Freiburg erlebte die SP hingegen eine veritable Schlappe. Nachdem im ersten Wahlgang eine rotgrüne Mehrheit in Greifweite lag, gelang es den Bürgerlichen, mit Geschlossenheit diesen Angriff abzuwehren. Das Resultat: Die SVP gewann auf Kosten der CVP einen Sitz im Regierungsrat, die SP verliert einen. SP-Regierungsrat Jean-­François Steiert, der im ersten Wahlgang noch das beste Resultat erzielte, wurde mit dem schlechtesten Resultat wiedergewählt. Anstelle der zweiten SP-Vertreterin Valerie Piller Carard wurde die Grüne Sylvie Bonvin-Bossens gewählt.

 

 

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