Grausamkeiten

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Wenn man dem Tenor gewisser Feuilleton-Artikel und den Bedenken gewisser meist älterer und gutsituierter Männer Glauben schenkt, dann ist der Genderstern das wichtigste Thema des Feminismus. Nun ist die Bemühung um inklusive Sprache weder neu noch unwichtig, aber es wäre mir bis anhin nicht aufgefallen, dass dieses Anliegen bei Politikerinnen und Aktivistinnen mit oder ohne Stern real an vorderster Stelle steht. Die ganze Debatte scheint eher ein Popanz, an dem sich die oben erwähnten Herren gerne abarbeiten. 

 

In den letzten Jahren konnte man vermehrt beobachten, dass amerikanische Debatten von linker und rechter Seite quasi eins zu eins in die heimische Diskussion übernommen wurden. Die Frage der Sprache hingegen ist eine generische deutschsprachige Debatte, die so in den USA nicht geführt wird. Auf der anderen Seite schwappt gerade eine heftige Auseinandersetzung zu uns hinüber, die aber wohl hierzulande nicht verfangen wird. 

 

Am 2. Mai wurde vom Newsportal Politico ein Entwurf einer Mehrheitsmeinung des amerikanischen Obersten Gerichtshofs veröffentlicht, wonach das Urteil von Roe v. Wade aufgehoben werden soll. Roe v. Wade ist eines der berühmtesten Urteile des Obersten Gerichtshofs von 1973. Dieses räumte Frauen ein verfassungsmässig garantiertes Recht zu, darüber zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen. Die Abtreibungsfrage ist seit Jahrzehnten in den USA eine hochpolitische und hochpolarisierte Frage. Während es früher in beiden Parteien BefürworterInnen und GegnerInnen gab, ist es mittlerweile zu einer fast ausschliesslich parteipolitischen Frage geworden. Die RepublikanerInnen wollen Abtreibungen verbieten, DemokratInnen zulassen. Bis anhin gab es allerdings keine Mehrheit im Obersten Gerichtshof, den Grundsatzentscheid von 1973 aufzuheben. Dies hat sich jetzt offenbar geändert. 

 

Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen haben. Im ‹besten› Fall wird dies Staaten mit republikanischen Mehrheiten erlauben, Abtreibungen ganz oder mehrheitlich zu verbieten. Diverse entsprechende Gesetze sind schon in Vorbereitung oder wurden schon verabschiedet. Dieser Fall ist für sich schon schlimm genug: Sie trifft insbesondere Frauen in schwierigen wirtschaftlichen Situationen, die nicht über die Mittel verfügen, in einen anderen Staat zu reisen, in dem eine Abtreibung noch möglich ist. Zudem ist nach dem Willen etlicher Republikaner das Verbot absolut, es soll auch keine Ausnahmen geben in Fällen von Vergewaltigung und Inzest und nicht einmal, wenn das Leben der Mutter bedroht ist. Dazu kommt, dass es gut möglich ist, dass, wenn die Mehrheit im Senat und im Repräsentantenhaus kippt, die Republikaner Abtreibungen gesetzlich im ganzen Land verbieten. Die Folge von restriktiver Abtreibungspolitik kann man in diversen Ländern betrachten: Sie schützt keine Leben, sondern gefährdet sie. Frauen sterben wegen illegalen Abtreibungen oder weil ÄrztInnen ihr Leben durch eine Abtreibung nicht retten können oder wollen. In Polen starb Ende des letzten Jahres eine Mutter von drei Kindern, weil die Ärzte keine Abtreibung vorgenommen haben, notabene zu einem Zeitpunkt, als der Fötus nicht mehr lebte. Oder sie landen im Gefängnis, weil sie eine Fehlgeburt erlitten, wie beispielsweise in El Salvador. 2011 wurde eine Frau in El Salvador zu dreissig Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem sie eine Fehlgeburt hatte.  Erst zehn Jahre später wurde sie vorzeitig entlassen.  

 

Es könnte allerdings noch schlimmer kommen, auch wenn man es sich kaum vorzustellen vermag. Die Mehrheitsmeinung deutet nämlich auch an, was sonst alles ins Visier kommen könnte. Und einige republikanische Senatoren haben sich auch schon ganz offen in diese Richtung geäussert. So befinden sich noch weitere Leiturteile auf der republikanischen Abschussliste. So natürlich die gleichgeschlechtliche Ehe. Aber wenn es nach dem Willen der Ewiggestrigen geht, soll auch das Recht auf Verhütungsmittel (Griswold v. Connecticut, 1965) oder gemischtrassige Ehen (Loving v. Virginia, 1967) kippen. Selbst wenn die Verhütungsmittel legal bleiben, ist nicht klar, ob alle unter restriktiven Abtreibungsgesetzen noch zulässig wären. So wären mindestens die Pille danach und Intrauterinpessare (besser bekannt als Spirale) vermutlich nicht zulässig, denn wenn der Embryo schon ab der ersten Sekunde zu einem Lebewesen mit Lebensrecht wird, dann kann es schon als Abtreibung gelten, wenn die Einnistung des Embryos technisch verhindert wird.  

 

Aus den Reihen der SVP gibt es zwei Initiativprojekte, die auch in der Schweiz den Zugang zu Abtreibungen einschränken wollen. Beim einen sollen Abtreibungswillige mit einer Bedenkfrist dazu gebracht werden, ihren Entscheid noch einmal zu überdenken. Bei der anderen geht es um sogenannte späte Abtreibungen.  Abtreibungen zu einem Zeitpunkt, in denen das ungeborene Kind theoretisch ausserhalb des Mutterleibs lebensfähig wäre, sollen verboten werden. Letzteres ist natürlich ein besonders perfides Anliegen, das man aus der amerikanischen Debatte übernommen hat. Es suggeriert, dass Frauen aus Jux und Dollerlei kurz vor der Geburt noch ihr Baby abtreiben lassen. Was es natürlich nie gibt. In der Schweiz gilt nach den ersten zwölf Wochen die sogenannte Indikationenlösung. Das heisst, dass ein späterer Abbruch nur aus medizinischen Gründen zulässig ist. De facto also, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder das ungeborene Kind eine schwere Störung hat.  Späte Abtreibungen sind sehr selten und immer eine grosse Belastung für die betroffenen Frauen. Eine Frau zu zwingen, ein Kind auszutragen, das nach der Geburt nicht lebensfähig ist, scheint mir dabei eine besondere Grausamkeit. 

 

Dass den AbtreibungsgegnerInnen die geborenen Babys sowieso herzlich egal sind, zeigt sich immer wieder, sind es doch in der Regel jene Kreise, die sich weder um Mutterschutz noch um die Anliegen von armutsgefährdeten Kindern scheren. Das ist kein Popanz, sondern leider bittere Realität. Es geht dabei nicht um Kinder, sondern darum, den Körper von Frauen zu kontrollieren. In der Schweiz waren diese Anliegen bis anhin nicht mehrheitsfähig. Der letzte Angriff auf die Fristenlösung mit der Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» wurde von fast siebzig Prozent abgelehnt. Es wird den neuen Initiativen zum Glück kaum besser ergehen. Auch in den USA wäre übrigens eine klare Mehrheit gegen ein Verbot von Abtreibungen. Das wird ihr allerdings kaum etwas nützen. Das definitive Urteil des Obersten Gerichtshofs wird Ende Juni oder Anfang Juli erwartet.  

 

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